Die UWG Hiddenhausen hat dem Haushalt 2025 und dem Haushaltssicherungskonzept in der Ratssitzung am 12. Juni zugestimmt – aus Verantwortung.
Die UWG Hiddenhausen nimmt zum Haushalt wie folgt Stellung:
„Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hiddenhausen 2025 mit anschließendem
Haushaltssicherungskonzept verlangt für die nächsten 10 Jahre, bis 2035
Mindesteinsparungen von ca. 1,2 Millionen Euro pro Jahr. Darüber hinaus sind weitere
Einsparungen zur Stabilisierung des Eigenkapitals, sowie der Reduzierung der
Liquiditätskredite dringend notwendig.
Die Vergleichszahlen aus den Kommunen in NRW, die der Gemeinde mittlerweile vorliegen,
müssen analysiert und Potentiale zu Verbesserungen und Einsparungen ermittelt werden.
Zur Umsetzung dieser Ziele ist es notwendig, einen kontinuierlichen Verbesserungs- und
Optimierungsprozess über alle Ebenen durchzuführen.
Die sofortige Einsetzung einer Arbeitsgruppe Haushalt mit Beteiligung der Verwaltung, der
politischen Gruppen und Fraktionen zur Umsetzung der Verbesserungs- und
Optimierungsprozesse unserer zukünftigen Haushaltsjahre wird hier zur Verbesserung des
Eigenkapitals und zum Ziel der baldigen Beendigung der Haushaltssicherung beitragen.
Die Ergebnisse aus dieser Arbeit werden jedoch nicht ausreichen, die gewünschte
Erhöhung der Eigenkapitalquote und eine Verringerung der Liquiditätskredite zu erreichen.
Die Kreisumlage entzieht der Gemeinde Hiddenhausen ca. 53% der Einnahmen.
Noch nicht berücksichtigt sind die Verteilung der Kosten aus der Finanzierung des Klinikums.
Nicht berücksichtigt sind die Kosten des zukünftigen ÖPNV der Verkehrsgesellschaft Kreis
Herford.
Die Umlage des Kreisjugendamtes soll 2026 um ca. 25% steigen.
Diese Belastungen sind von der Gemeinde Hiddenhausen nicht zu stemmen.
Selbst, wenn sämtliche freiwilligen Leistungen eingestellt werden (ca. 4,3 Mio. Euro), führt
das nicht zu den gewünschten Verbesserungen der Kapitalstruktur. Das ist natürlich nicht
sinnvoll und auch nicht zielführend.
Für eine zukünftige und nachhaltige Gemeindefinanzierung sind neben den zu erarbeitenden
Einsparungen weitere Maßnahmen unabdingbar:
Das Altschuldenentlastungsgesetz NRW muss in der Gemeinde greifen.
Gelder aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes müssen entsprechend, anteilig in
den Gemeindetat einfließen.
Für die nachhaltige Verbesserung der Gemeindefinanzierung ist eine Überarbeitung und
Anpassung der Gesetze und des Regelwerks notwendig:
Überarbeitung des Kommunalen Finanzierungsgestz.
Überarbeitung des § 56 KrO NRW (Kreisordnung NRW)
(Für die Ermittlung der Kreisumlage setzt der Kreis einen eigenen Umlagesatz fest.
Dieser wird multipliziert mit den Umlagegrundlagen, zu denen z.B. die Steuerkraftzahlen
der Gemeinden (ermittelt durch das Land NRW) gehören)
Wir, die UWG Hiddenhausen, werden der Haushaltssatzung 2025 mit
Haushaltssicherungskonzept 2025 der Gemeinde Hiddenhausen, zustimmen.
Zukünftige Haushaltsberatungen müssen spätestens im Januar des Folgejahres
beschlussfähig sein!“